HAUSORDNUNG STUDIO

Für ein wertschätzendes Miteinander

Aus Rücksicht auf unsere Nachbarn ist im Hof Ruhe zu bewahren.

Das Rauchen ist innerhalb der Räumlichkeiten und im Durchfahrtsbereich untersagt und lediglich bei den Aschenbechern im Innenhof gestattet. 

Aus Sicherheits- und Versicherungsgründen ist der Konsum von Alkohol während der Dreharbeiten nicht gestattet.

In den Räumlichkeiten darf nicht mit Gas, offenem Feuer oder Pyrotechnik hantiert werden.

Außerhalb der Benutzungszeiten sind elektrische Geräte auszuschalten.

Im Innenhof darf lediglich für die Zeit des Be- und Entladens geparkt werden.

Das Produzieren von verfassungsfeindlichen, rassistischen, verleumderischen, sexistischen, homophoben oder gewaltverherrlichenden Inhalten ist im Studio verboten.

Mit gemietetem Equipment und Studioeinrichtung ist behutsam umzugehen. 

Für mitgebrachtes Equipment wird keine Haftung übernommen. Externes Personal ist seitens DMG Film nicht versichert – der Mieter hat für eine adäquate Versicherung Sorge zu tragen.

Etwaige Schäden im Studio oder am Equipment sind unverzüglich zu melden.

Wände und Boden dürfen nicht angebohrt oder bemalt werden.

Ausgeliehenes Equipment gilt erst als retourniert, wenn es von der Studiobetreuung ordnungsgemäß zurückgenommen wurde.

Das Mitbenutzen der Küche und der WCs ist gestattet. Wir ersuchen Sie, diese sauber zu hinterlassen und das benützte Geschirr in den Geschirrspüler zu geben.

Den Anweisungen des Studiopersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. 

Viel Erfolg bei Ihrer Studioproduktion!